Leitlinien
Aufsuchende Medizinische Hilfe für Wohnungslose Bochum e. V.
Leitlinien
für die praktische Arbeit
Wichtigste Grundlage für unsere Tätigkeit ist, die Hilfesuchenden respektvoll und wertschätzend zu behandeln. Dazu gehört beispielhaft die Anrede mit Namen, kein Duzen, ausreden lassen, Umständlichkeit und weites Ausholen bei der Schilderung von Problemen kommentarlos zu akzeptieren.
Wir hüten uns strikt davor, die Lebenssituation und das Verhalten der Klienten moralisch zu bewerten oder gar besserwisserisch zu kommentieren.
Wir führen keine Prüfungen der Bedürftigkeit durch.
Wir erwarten allerdings auch, dass unsere Klienten sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten uns gegenüber respektvoll verhalten und thematisieren entsprechendes Fehlverhalten deutlich.
Konsequent ausgeschlossen von der Behandlung werden (außer in medizinischen Notfällen) diejenigen, die, meist unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Gewalt androhen oder gar ausüben sowie Personen, die so stark alkoholisiert sind oder unter so starkem Drogeneinfluss stehen, dass z. B. nicht einmal eine Verständigung über die Gründe ihrer Vorstellung möglich ist. Hilfesuchende, die grundsätzlich und dauerhaft nicht bereit sind, einen zumutbaren Eigenanteil zur Verbesserung ihrer gesundheitlichen Situation zu leisten, erhalten nur die medizinisch absolut notwendige Unterstützung.
Unsere Tätigkeit beschränkt sich nicht auf die rein medizinischen Aspekte. Durch Einbeziehung des Gesundheitsamtes, des Sozialpsychiatrischen Dienstes und von SozialarbeiterInnen versuchen wir, den Klienten auch bei sozialmedizinischen Problemen zu helfen.
Krankenversicherte erhalten Hinweise darauf, dass niedergelassene Ärztinnen/ Ärzte für sie die ersten Ansprechpartner sind. Das bedeutet aber nicht, dass sie von uns keine Hilfe erhalten.
Für Krankenversicherte übernimmt der Verein weiterhin die Zuzahlung für Medikamente.
Soweit es die finanzielle Situation zulässt, trägt der Verein für die nicht krankenversicherten Klienten auch weiterhin die Kosten für Medikamente und Laborleistungen.
Hilfesuchenden händigen wir grundsätzlich kein Geld aus.
Wir stellen keine suchtpotenten Medikamente zur Verfügung, sofern hierfür keine explizit psychiatrisch- neurologische Indikation vorliegt.
Wir geben keine Medikamente aus, deren „verwendbar bis“- Datum überschritten ist.

